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Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates von Oberharmersbach
und ihre besonderen Aufgaben |
| Gewählte Mitglieder |
| Laifer Fridolin |
Mühlenweg 9 |
Vorsitzender
Mitglied im Stiftungsrat
Mitglied im gemeinsamen Ausschuss |
| Rombach Sonja |
Obertal 2 |
Stellvertretende Vorsitzende
Mitglied im Jugendausschuss
Mitglied im gemeinsamen Ausschuss |
| Lay Hans-Georg |
Häldeleweg 3 |
Vorstandsmitglied
Mitglied im Stiftungsrat
Delegierter für die Mitgliederversammlung der Sozialstation St. Raphael |
| Bleier Monika |
In den Matten 23 |
Vorstandsmitglied
Delegierte für den Missionskreis |
| Huber Franz |
Holdersbach 12 |
Stellvertr. Stiftungsratsvorsitzender
Delegierter für die Mitgliederversammlung der Sozialstation St. Raphael |
| Schwarz Detlef |
Küblerweg 2 |
Schriftführer |
| Laifer Franziska |
Mühlenweg 9 |
Mitglied im Jugendausschuss
Mitglied im gemeinsamen Ausschuss |
| Lehmann Hubert |
Langhärdle 2 |
|
| Lehmann Hedwig |
Eckle 3a |
Mitglied im Stiftungsrat |
| Jilg Christa |
Gorgisenberg 1 |
Mitglied im Stiftungsrat |
| Keller Luzia |
In den Matten 4 |
Delegierte für den Caritativen Förderverein |
| Mitglieder kraft Amtes |
| Müller Judith |
Spielbruck 1 |
Gemeindereferentin |
| Bruder Stephan |
Klosterstr. 1 Zell a. H. |
Pfarradministrator |
| Bruder Jeremias |
Klosterstr. 1 Zell a. H. |
Kooperator |
Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates sind:
(Auszug aus der Satzung für Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Freiburg
§ 2
Aufgaben des Pfarrgemeinderates
(1) Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt als Pastoralrat den Pfarrer und die
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im pastoralen Dienst bei der Wahrnehmung
ihrer Aufgaben. Dabei greift er die Weisungen und Anregungen des
Erzbischofs auf und orientiert sich an den pastoralen Leitlinien des
Erzbistums Freiburg. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
1. Über pastorale Schwerpunkte der Gemeinde zu beraten, gemeinsam mit dem Pfarrer und im
Benehmen mit den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen im pastoralen Dienst geeignete Maßnahmen zu
beschließen und für ihre Durchführung Sorge zu tragen;
2. das Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung aller Glieder der
Gemeinde für die Kirche und die Welt von heute zu wecken und zu
stärken;
3. Mitverantwortung für die Feier der Liturgie zu tragen und deren Vielfalt zu fördern;
4. den missionarischen Auftrag der Pfarrgemeinde/Seelsorgeeinheit zu fördern und diejenigen zu
unterstützen, die sich in der Verkündigung und der Weitergabe des Glaubens engagieren;
5. für die Wahrnehmung des diakonischen Auftrags der
Pfarrgemeinde/Seelsorgeeinheit Sorge zu tragen und dabei mit anderen
Trägern karitativer und sozialer Dienste zusammenzuarbeiten;
6. die Zusammenarbeit zwischen Schule und Pastoral sowie die kirchliche Erwachsenenbildung zu fördern;
7. die ökumenische Zusammenarbeit zu vertiefen und den interreligiösen Dialog zu pflegen;
8. das Verantwortungsbewusstsein für weltkirchliche Aufgaben sowie
für Frieden, Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung zu
stärken;
9. sich der besonderen Anliegen der Katholiken anderer Muttersprache anzunehmen und ihre
Beheimatung in der Pfarrgemeinde/Seelsorgeeinheit zu fördern;
10. die Planungen und Entscheidungen des Erzbistums im Zusammenwirken
mit den anderen zur Seelsorgeeinheit gehörenden Pfarrgemeinden auf
die örtlichen Verhältnisse hin zu konkretisieren und für
ihre Umsetzung Sorge zu tragen;
11. sich für eine enge Kooperation mit den anderen Pfarrgemeinden
in der Seelsorgeeinheit und mit den anderen pastoralen Ebenen (Dekanat
/ Region / Erzbistum) und deren Einrichtungen
einzusetzen;
12. Verantwortung für die notwendige Befähigung, Fortbildung und Begleitung ehrenamtlicher
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übernehmen.
(2) Der Pfarrgemeinderat koordiniert als Vertretung der Katholiken der
Gemeinde die Aktivitäten der kirchlichen Gruppen, Verbände
und geistlichen Gemeinschaften unter Wahrung ihrer
Eigenständigkeit und vertritt die Anliegen der Katholiken der
Gemeinde in Gesellschaft und Öffentlichkeit. Dazu gehören
insbesondere folgende Aufgaben:
1. Durch Informationen und Stellungnahmen die Bewusstseinsbildung in kirchlichen und
gesellschaftlichen Fragen in der Pfarrgemeinde zu fördern und Erfahrungen und Vorschläge
weiterzugeben an Stellen, die Entscheidungsverantwortung tragen;
2. gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags im Umfeld der
Pfarrgemeinde/Seelsorgeeinheit zu analysieren und zu bewerten und sich für notwendige
Veränderungen einzusetzen;
3. die Arbeit der pfarrlichen Organisationen, Gruppierungen und
Einrichtungen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern
und auf gemeinsame Zielsetzungen hin zu koordinieren;
4. die Anliegen der Pfarrgemeinde/Seelsorgeeinheit in der Öffentlichkeit zu vertreten;
5. Anregungen und Vorschläge an den Dekanatsrat und den Diözesanrat der Katholiken zu
geben und deren Anliegen aufzugreifen;
6. die von den Räten auf Diözesanebene gefassten Beschlüsse und die von ihnen gestellten
Aufgaben im Dekanat und in den Pfarrgemeinden/Seelsorgeeinheiten durchzuführen.
(3) Der Pfarrgemeinderat ist als Organ der örtlichen kirchlichen Vermögensverwaltung
(Ortskirchensteuervertretung) zuständig für die Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:
1. Die Wahl des Stiftungsrates;
2. die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Stiftungsrates;
3. die Aufstellung von pastoralen Richtlinien für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde(n);
4. die Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Kirchengemeinde
sowie über die Art und die Höhe der zu erhebenden
Ortskirchensteuer (§ 14 Absatz 2 KiStO);
5. die Feststellung der Jahresrechnung (§ 14 Absatz 5 KiStO);
6. die Bestellung eines Kirchengemeinderechners - in der Regel durch Beauftragung einer
Verrechnungsstelle - (§ 18 Absatz 2 KiStO);
7. die Beschlussfassung über die Errichtung und den Antrag auf Aufnahme in eine
Gesamtkirchengemeinde (§ 20 Absatz 1 und 2 KiStO).
Die Nummern 4 bis 7 finden keine Anwendung, wenn eine Gesamtkirchengemeinde errichtet ist.
(4) Der Pfarrgemeinderat berichtet anlässlich der Visitation der
Pfarrei über die örtliche Situation und die besonderen
Bedürfnisse der Pfarrgemeinde. Er hat das Recht, vor der Besetzung
der Pfarrstelle und vor anderen Stellenbesetzungen im pastoralen Dienst
dem Erzbischöflichen Ordinariat seine Vorstellungen mitzuteilen.
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Satzung für Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Freiburg (PDF-Datei, 104 KB)
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