Katholische Pfarrgemeinde St. Gallus
Oberharmersbach
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Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates von Oberharmersbach
 und ihre besonderen Aufgaben
Gewählte Mitglieder
Laifer Fridolin Mühlenweg  9 Vorsitzender
Mitglied im Stiftungsrat
Mitglied im gemeinsamen Ausschuss
Rombach Sonja Obertal 2 Stellvertretende Vorsitzende
Mitglied im Jugendausschuss
Mitglied im gemeinsamen Ausschuss
Lay Hans-Georg Häldeleweg 3 Vorstandsmitglied
Mitglied im Stiftungsrat
Delegierter für die Mitgliederversammlung der Sozialstation St. Raphael
Bleier Monika In den Matten 23 Vorstandsmitglied
Delegierte für den Missionskreis
Huber Franz Holdersbach 12 Stellvertr. Stiftungsratsvorsitzender
Delegierter für die Mitgliederversammlung der Sozialstation St. Raphael
Schwarz Detlef Küblerweg 2 Schriftführer
Laifer Franziska Mühlenweg 9 Mitglied im Jugendausschuss
Mitglied im gemeinsamen Ausschuss
Lehmann Hubert Langhärdle 2  
Lehmann Hedwig Eckle 3a Mitglied im Stiftungsrat
Jilg Christa Gorgisenberg 1 Mitglied im Stiftungsrat
Keller Luzia In den Matten 4 Delegierte für den Caritativen Förderverein
Mitglieder kraft Amtes
Müller Judith Spielbruck 1 Gemeindereferentin
Bruder Stephan Klosterstr. 1 Zell a. H. Pfarradministrator
Bruder Jeremias Klosterstr. 1 Zell a. H. Kooperator

Die Aufgaben des Pfarrgemeinderates sind:
(Auszug aus der Satzung für Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Freiburg
§ 2
Aufgaben des Pfarrgemeinderates
(1) Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt als Pastoralrat den Pfarrer und die
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im pastoralen Dienst bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Dabei greift er die Weisungen und Anregungen des Erzbischofs auf und orientiert sich an den pastoralen Leitlinien des Erzbistums Freiburg. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:

1. Über pastorale Schwerpunkte der Gemeinde zu beraten, gemeinsam mit dem Pfarrer und im
Benehmen mit den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen im pastoralen Dienst geeignete Maßnahmen zu
beschließen und für ihre Durchführung Sorge zu tragen;
2. das Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung aller Glieder der Gemeinde für die Kirche und die Welt von heute zu wecken und zu stärken;
3. Mitverantwortung für die Feier der Liturgie zu tragen und deren Vielfalt zu fördern;
4. den missionarischen Auftrag der Pfarrgemeinde/Seelsorgeeinheit zu fördern und diejenigen zu
unterstützen, die sich in der Verkündigung und der Weitergabe des Glaubens engagieren;
5. für die Wahrnehmung des diakonischen Auftrags der Pfarrgemeinde/Seelsorgeeinheit Sorge zu tragen und dabei mit anderen Trägern karitativer und sozialer Dienste zusammenzuarbeiten;
6. die Zusammenarbeit zwischen Schule und Pastoral sowie die kirchliche Erwachsenenbildung zu fördern;
7. die ökumenische Zusammenarbeit zu vertiefen und den interreligiösen Dialog zu pflegen;
8. das Verantwortungsbewusstsein für weltkirchliche Aufgaben sowie für Frieden, Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung zu stärken;
9. sich der besonderen Anliegen der Katholiken anderer Muttersprache anzunehmen und ihre
Beheimatung in der Pfarrgemeinde/Seelsorgeeinheit zu fördern;
10. die Planungen und Entscheidungen des Erzbistums im Zusammenwirken mit den anderen zur Seelsorgeeinheit gehörenden Pfarrgemeinden auf die örtlichen Verhältnisse hin zu konkretisieren und für ihre Umsetzung Sorge zu tragen;
11. sich für eine enge Kooperation mit den anderen Pfarrgemeinden in der Seelsorgeeinheit und mit den anderen pastoralen Ebenen (Dekanat / Region / Erzbistum) und deren Einrichtungen
einzusetzen;
12. Verantwortung für die notwendige Befähigung, Fortbildung und Begleitung ehrenamtlicher
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übernehmen.
(2) Der Pfarrgemeinderat koordiniert als Vertretung der Katholiken der Gemeinde die Aktivitäten der kirchlichen Gruppen, Verbände und geistlichen Gemeinschaften unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit und vertritt die Anliegen der Katholiken der Gemeinde in Gesellschaft und Öffentlichkeit. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben:
1. Durch Informationen und Stellungnahmen die Bewusstseinsbildung in kirchlichen und
gesellschaftlichen Fragen in der Pfarrgemeinde zu fördern und Erfahrungen und Vorschläge
weiterzugeben an Stellen, die Entscheidungsverantwortung tragen;
2. gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags im Umfeld der
Pfarrgemeinde/Seelsorgeeinheit zu analysieren und zu bewerten und sich für notwendige
Veränderungen einzusetzen;
3. die Arbeit der pfarrlichen Organisationen, Gruppierungen und Einrichtungen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und auf gemeinsame Zielsetzungen hin zu koordinieren;
4. die Anliegen der Pfarrgemeinde/Seelsorgeeinheit in der Öffentlichkeit zu vertreten;
5. Anregungen und Vorschläge an den Dekanatsrat und den Diözesanrat der Katholiken zu
geben und deren Anliegen aufzugreifen;
6. die von den Räten auf Diözesanebene gefassten Beschlüsse und die von ihnen gestellten
Aufgaben im Dekanat und in den Pfarrgemeinden/Seelsorgeeinheiten durchzuführen.
(3) Der Pfarrgemeinderat ist als Organ der örtlichen kirchlichen Vermögensverwaltung
(Ortskirchensteuervertretung) zuständig für die Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:
1. Die Wahl des Stiftungsrates;
2. die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Stiftungsrates;
3. die Aufstellung von pastoralen Richtlinien für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde(n);
4. die Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Kirchengemeinde sowie über die Art und die Höhe der zu erhebenden Ortskirchensteuer (§ 14 Absatz 2 KiStO);
5. die Feststellung der Jahresrechnung (§ 14 Absatz 5 KiStO);
6. die Bestellung eines Kirchengemeinderechners - in der Regel durch Beauftragung einer
Verrechnungsstelle - (§ 18 Absatz 2 KiStO);
7. die Beschlussfassung über die Errichtung und den Antrag auf Aufnahme in eine
Gesamtkirchengemeinde (§ 20 Absatz 1 und 2 KiStO).
Die Nummern 4 bis 7 finden keine Anwendung, wenn eine Gesamtkirchengemeinde errichtet ist.
(4) Der Pfarrgemeinderat berichtet anlässlich der Visitation der Pfarrei über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Pfarrgemeinde. Er hat das Recht, vor der Besetzung der Pfarrstelle und vor anderen Stellenbesetzungen im pastoralen Dienst dem Erzbischöflichen Ordinariat seine Vorstellungen mitzuteilen.

Satzung für Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Freiburg (PDF-Datei, 104 KB)


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